§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Steuerberatungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen der Steuerpilot Beratung, Dr. Markus Schreiber, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „Steuerberater" oder „Kanzlei"), gegenüber ihren Mandanten.
Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn der Steuerberater ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
§ 2 Mandatsvertrag
2.1 Zustandekommen
Der Mandatsvertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Mandanten und deren Annahme durch den Steuerberater zustande. Der Steuerberater ist berechtigt, die Übernahme eines Mandates ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Vertragspartner
Vertragspartner des Mandanten ist ausschließlich die Steuerpilot Beratung. Die persönliche Haftung von Gesellschaftern, Mitarbeitern und beauftragten Dritten ist ausgeschlossen.
2.3 Schriftliche Fixierung
Der Steuerberater ist berechtigt, den Auftragsinhalt und die wesentlichen Auftragsbedingungen in einer Auftragsbestätigung schriftlich festzuhalten. Bei Abweichungen zwischen mündlichen Abreden und der Auftragsbestätigung hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Vereinbarte Leistungen
Der Steuerberater erbringt die im Mandatsvertrag vereinbarten Leistungen. Zu den typischen Leistungen gehören:
- Erstellung von Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer)
- Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung
- Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen
- Steuerliche Beratung und Gestaltungsempfehlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Existenzgründungsberatung
- Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung
3.2 Nicht umfasste Leistungen
Vom Mandatsumfang nicht erfasst sind insbesondere:
- Rechtliche Beratung (außerhalb steuerrechtlicher Fragen)
- Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung ohne steuerrechtlichen Bezug
- Leistungen, die über den vereinbarten Auftragsrahmen hinausgehen
3.3 Beauftragung Dritter
Der Steuerberater ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Vergütung nach StBVV
4.1 Vergütungsgrundlage
Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der jeweils geltenden Fassung. Abweichende Gebührenvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
4.2 Auslagenersatz und Nebenkosten
Neben der Vergütung hat der Mandant Auslagen zu erstatten. Hierzu gehören insbesondere:
- Post- und Telekommunikationskosten
- Fahrtkosten und Reiseauslagen
- Kosten für die Beschaffung von Auskünften und Unterlagen
- Kosten für die Einschaltung anderer Berufsträger
4.3 Umsatzsteuer
Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.4 Vorschüsse
Der Steuerberater ist berechtigt, für seine voraussichtliche Vergütung und Auslagenerstattung angemessene Vorschüsse zu fordern.
4.5 Fälligkeit
Rechnungen des Steuerberaters sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, dem Steuerberater alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Mandant:
- alle steuerlich relevanten Sachverhalte vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen,
- Belege, Buchhaltungsunterlagen und Verträge in geordneter Form zu übergeben,
- den Steuerberater unverzüglich über Änderungen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren,
- Fristen einzuhalten und den Steuerberater rechtzeitig über bevorstehende Fristen zu informieren.
Der Mandant trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übergebenen Unterlagen und Auskünfte. Der Steuerberater ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Angaben des Mandanten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, es liegen offensichtliche Unstimmigkeiten vor.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
6.1 Berufsrechtliche Verschwiegenheit
Der Steuerberater ist nach § 57 Abs. 1 StBerG sowie § 203 StGB zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen des Mandats bekannt geworden sind. Diese Pflicht besteht über das Ende des Mandatsverhältnisses hinaus.
6.2 Ausnahmen
Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn:
- der Mandant den Steuerberater von der Schweigepflicht entbunden hat,
- gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen (insbesondere nach GwG, AO),
- die Offenbarung zur Wahrung berechtigter eigener Interessen des Steuerberaters erforderlich ist (z.B. Honorarklage).
6.3 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1 Haftungsumfang
Der Steuerberater haftet für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 280 ff. BGB. Die Haftung setzt Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Steuerberaters voraus.
7.2 Haftungsbeschränkung auf Versicherungssumme
Für fahrlässig verursachte Schäden wird die Haftung des Steuerberaters auf die Mindestversicherungssumme der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht- versicherung gemäß § 67 StBerG beschränkt, soweit keine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR pro Schadensfall.
7.3 Mitverschulden
Soweit ein Schaden durch eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Mandanten mitverursacht wurde, gilt § 254 BGB (Mitverschulden).
7.4 Ausschlussfrist
Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der Verletzungshandlung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
§ 8 Aufbewahrungspflichten und Herausgabe von Unterlagen
8.1 Aufbewahrung durch den Steuerberater
Der Steuerberater bewahrt die ihm überlassenen Originalunterlagen und seine Arbeitsergebnisse im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf:
- 10 Jahre: Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege (§ 147 AO, § 257 HGB)
- 6 Jahre: Sonstige steuerlich relevante Unterlagen und Geschäftsbriefe (§ 147 AO)
8.2 Herausgabe von Unterlagen
Der Steuerberater ist berechtigt, Originalunterlagen des Mandanten bis zur vollständigen Begleichung seiner Vergütungsansprüche zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht nach § 66 StBerG). Kopien werden dem Mandanten auf Anforderung gegen Kostenerstattung überlassen.
8.3 Aufbewahrungspflicht des Mandanten
Der Mandant ist selbst für die Einhaltung seiner steuerlichen Aufbewahrungspflichten nach §§ 146, 147 AO verantwortlich. Der Steuerberater haftet nicht für Unterlagen, die der Mandant auf eigenes Verlangen zurückgefordert hat, bevor die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
§ 9 Kündigung des Mandatsverhältnisses
9.1 Ordentliche Kündigung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Mandatsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Steuerberater sind insbesondere:
- Zahlungsverzug des Mandanten über mehr als 60 Tage trotz Mahnung,
- wissentlich falsche oder unvollständige Angaben des Mandanten,
- Verdacht oder Kenntnis von Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten,
- schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses.
9.3 Folgen der Kündigung
Im Falle der Kündigung hat der Steuerberater Anspruch auf Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Laufende Fristen sind dem Mandanten mitzuteilen, damit dieser anderweitig Vorsorge treffen kann. Der Steuerberater ist nach Kündigung nicht verpflichtet, weiterzuarbeiten, außer soweit dies zum Schutz des Mandanten vor Nachteilen dringend erforderlich ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
10.4 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
Hinweis: Diese AGB ersetzen nicht den individuellen Mandatsvertrag, der zwischen Steuerpilot Beratung und dem Mandanten abgeschlossen wird. Im Einzelfall gehen Regelungen des Mandatsvertrages diesen AGB vor.
Stand: Februar 2025